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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines
    Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte. Entgegenstehende Bedingungen unserer Geschäftspartner sind ausgeschlossen.

  2. Die Lieferzeit verlängert sich ohne besondere weitere Vereinbarung, wenn Störungen, höhere Gewalt, Streik, Feuerschaden, verspätete Lieferung von Rohstoffen, Halbzeug und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse eintreten. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

  3. Nachträgliche Maß- und Qualitätsänderungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich der Auftrag noch nicht in Arbeit befindet.

  4. Probepackungen sind von Hand gefertigt. Wir behalten uns daher bei Lieferung unbedeutende Abweichungen vor. Bei nicht vorhandenen Rohstoff wird auch branchenüblich eine ähnlich Qualität zu Grunde gelegt.
    Bei der Verwendung von Mustern und Druckunterlagen des Käufers trägt dieser die Verantwortung dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Muster und Druckvorlagen des Verkäufers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht verwertet werden und bleiben sein Eigentum, auch wenn Sie dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

  5. Klischee- und Stanzwerkzeugkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel oder Schecks unser Eigentum, auch dann, wenn die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Im Falle der Weiterveräußerung, auch im verarbeitenden Zustande, gelte die daraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur Höhe unseres Guthabens ohne weiteres als an uns abgetreten, sind bei Eingang gesondert für uns aufzubewahren und nur zur Abdeckung unserer Forderungen zu verwenden.

  7. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    14 Tage nach Rechnungserhalt  – 2 % Skonto
    30 Tage nach Rechnungserhalt  -  netto
    Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgereicht werden. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
    Im Verzugsfalle werden Zinsen in Höhe von 5 % über Basissatz nach Artikel 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes geschuldet.

  8. Mängelrügen sind binnen 20 Tagen nach Möglichkeit der Prüfung bei uns vorzubringen und anderenfalls verspätet.
    Bei begründeten und von uns anerkannten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Übliche Qualitäts-, Stärke- und Farbabweichungen, ebenso Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % behalten wir uns vor.
    Beanstandungen, die aus diesem Grunde gestellt sind, können von uns nicht anerkannt werden. Irgendwelche darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht.
    Im übrigen werden für die Beurteilung von branchenüblichen oder technisch nicht vermeidbaren Abweichungen die vom Verband der Wellpappen Industrie e.V. herausgegeben Prüfkataloge sowie DIN Norm für Wellpappen-
    Verpackungen, alles in geltender Fassung, zugrunde gelegt.

  9. Verpackung
    Unsere Verkaufspreisen verstehen sich einschließlich üblicher Umreifung ohne weitere Umhüllung. Wünscht der Käufer eine  darüber hinausgehende Verpackung, so wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
    Wird die Ware auf Paletten angeliefert, so sind ohne Aufforderung bei Anlieferung im Austausch die angelieferten Paletten durch gleichwertige zu ersetzen; andernfalls erfolgt Berechnung der Paletten  zum Selbstkostenpreis, mindestens jedoch € 12,00 je tauschfähige Europalette und € 25,00 je Sonderpalette, unverzüglich nach Berechnung
    der Ware.
    Von uns gelieferte Paletten bleiben bis zum Austausch durch gleichwertige Paletten bzw. bis zur Zahlung der vorgenannten Ausgleichsbeträge unser Eigentum.
    Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder, falls innerhalb von zwei Monaten keine Anschlusslieferung erfolgt, sind die Paletten für uns kosten- und spesenfrei zurückzugegeben bzw. der Ausgleichsbetrag zu zahlen.

  10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Siegen.

  11. Gerichtsstand für beide Teile ist das für die Strong Box zuständige Amtsgericht.
    Anzuwenden ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrecht.
 
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